Haftpflichtschaden
Ein Anruf genügt ...
Haftpflichtschaden
Leider passiert es sehr schnell, dass man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Auch wenn kein Personenschaden zu beklagen ist, sind die finanziellen Folgen oft erheblich und belastend. Wir sorgen für eine korrekte Feststellung des Schadens und der Reparaturkosten und schützen Sie vor finanziellen Nachteilen.
Überzeugen Sie sich von den Vorteilen, die ein kompetentes Gutachter-Team Ihnen im Haftpflichtschaden bietet:
Anruf genügt – Wir sind jederzeit für Sie erreichbar
Terminvergabe noch am gleichen Tag
100 % freie und unabhängige Gutachtenerstellung
Mobiler Service bei Ihnen vor Ort
Experten für Verkehrsrecht
Ein Haftpflichtschaden ist schnell geschehen. Dank des in Deutschland vorgeschriebenen umfassenden Versicherungsschutzes halten sich die finanziellen Nachteile in Grenzen. Das gilt allerdings nur, wenn der Schaden korrekt festgestellt und tatsächlich, wie gesetzlich vorgeschrieben, in vollem Umfang reguliert wird. Leider versuchen Versicherungsgesellschaften immer öfter, die Schadenshöhe zu niedrig zu bewerten, um bei der Regulierung zu sparen. Besonders Faktoren wie die Wertminderung und der Schadensersatz für den Nutzungsausfall während der Reparaturzeit werden oft „vergessen“. Sie haben als Geschädigter ein Recht auf ein neutrales Unfallgutachten, mit dem der Schaden rechtssicher und in vollem Umfang festgestellt wird. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abgerechnet.
Dieses Angebot müssen Sie bei einem Haftpflichtschaden nicht akzeptieren:
Zuerst sind Sie in gar keinem Fall dazu verpflichtet, einen Kfz-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung anzunehmen und zu akzeptieren! Überlegen Sie gut ob Sie dieses Angebot wahrnehmen wollen, denn oft ist es so, dass sich später herausstellt, dass nicht alle Schadenrelevanten Faktoren berücksichtigt wurden, nach dem Motto: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe!
Dieses Recht steht Ihnen zu:
Im Folgenden bekommen Sie Ihren Anspruch in vollem Umfang nur erstattet, wenn eine vollständige Beweissicherung über den Schadenumfang und der Schadenhöhe stattgefunden hat. Als Geschädigter haben Sie im Kfz-Haftpflichtschaden das Recht, uns als freie und unabhängige Kfz-Sachverständige zu beauftragen. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Ein Gutachten ist nie umsonst, aber meistens kostenlos!
Knausern auf Kosten geschädigter Autofahrer!
Immer häufiger, so beklagen Anwälte und Versicherungsmakler, würden Kfz-Haftpflichtversicherer Schäden verzögert oder nicht vollständig bezahlen. "Das sind keine Einzelfälle mehr, das ist wirklich die Masse der Fälle", so die Erfahrung von Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht. Viele Versicherungen beauftragen mittlerweile spezielle Prüfdienste, die die Werkstattrechnungen oder Gutachten mithilfe standardisierter Software bearbeiten und pauschale Kürzungen vornehmen, etwa bei Ersatzteilen oder Verbringungskosten. In einigen Fällen verstoßen die Kürzungen gegen geltende Rechtsprechung. Doch da Geschädigte kaum wissen, was ihnen zusteht, haben die Versicherungen leichtes Spiel.
© SWR (Marktcheck) - Mehr Infos zur Sendung auf unsere Homepage: http://www.swr.de/marktcheck
Ihnen darf kein finanzieller Nachteil entstehen!
Nutzen Sie Ihr Recht!
Als Geschädigter haben Sie im Kfz-Haftpflichtschaden das Recht, einen eigenen Kfz-Gutachter zu beauftragen.
Gutachterkosten?
Grundsätzlich trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die Kosten für das Schadengutachten.
Schnelle Terminvergabe
Rufen Sie uns jetzt an damit wir Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung beweissicher festhalten und beziffern können.
Übersichtsaufnahme Schadenbereich
Unfallgutachten: Vertrauen Sie unabhängigen Experten
In vielen Fällen beauftragen Versicherungen bei einem eingetretenen Haftpflichtschaden ihrerseits Gutachter mit der Erstellung eines Unfallgutachtens. Diese Gutachten sind jedoch nicht neutral, sondern vertreten die Versicherungen, welche ein Interesse an einer möglichst günstigen Regulierung des Schadens haben. Vielen Versicherten ist nicht bekannt, dass sie als Geschädigter ebenfalls das Recht haben, auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. Sichern Sie sich Ihr Recht auf vollständige Schadensregulierung und beauftragen Sie uns mit der Anfertigung eines unabhängigen Gutachtens, das als Beweisgutachten fungiert und mit dem Sie sich vor finanziellen Nachteilen in einem Haftpflichtschaden schützen.
Sie haben im Haftpflichtschaden die freie Wahl!
Sie allein entscheiden, ob Ihr Fahrzeug vollständig, teilweise oder gar nicht repariert wird und welche Werkstatt Sie für eine Reparatur auswählen. Einschlägige Urteile bestätigen, dass Versicherte nicht verpflichtet sind, der Versicherungsgesellschaft die Reparaturrechnung vorzulegen. Im Haftpflichtschaden können Sie die kalkulierte Schadenshöhe auszahlen lassen und müssen Ihr Fahrzeug nicht verkaufen. Die Versicherung des Unfallgegners muss alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schadensfall entstanden sind, regulieren: Honorar des Kfz-Sachverständigen, Anwalts- und Gerichtskosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.
Wir unterstützen Sie mit einem vorbildlichen Rundum-Service und erstellen ein rechtssicheres Haftpflichtschaden Gutachten, das alle Schadenspositionen umfasst. Darüber hinaus übermitteln wir das Gutachten direkt an die Versicherung und wenn Sie es wünschen, unterstützt Sie ein Experte für Verkehrsrecht mit einer umfassenden Beratung. Sind Sie an diesem leistungsstarken Service interessiert? Wir stellen gerne den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht her.
Das Verkehrsrecht in Deutschland ist bei der Schadenregulierung wirklich fair. Allerdings haben Sie nur was davon, wenn Sie gleichzeitig von einem freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen und einem Rechtsanwalt vertreten werden. Entsprechend sind diese Personen Fachleute in Ihrem Bereich und können somit eine schnelle Regulierung der gegnerischen Versicherung beschleunigen.
Mittlerweile beanstanden viele Versicherungen die kalkulierte Schadensumme und benachteiligen somit die Unfallopfer essenziell. Unter dem Strich schonen tatkräftige und partnerschaftliche Fachleute nach einem Unfall Ihre Nerven sowie Ihren Geldbeutel. Beauftragen Sie daher im Falle eines Schaden immer einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen, welcher in Ihrem Sinne arbeitet und nicht für die Versicherung. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
Die Kostenvoranschlag FalleEin Kostenvoranschlag reicht bei der Schadenabwicklung nicht aus!
Jetzt Unfallgutachten beauftragen
Ein Gutachten ist nie umsonst, aber meistens kostenlos!
Welche Schäden übernimmt die Haftpflichtschaden?
Nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet, alle finanziellen Folgen des Unfalls auszugleichen. Das betrifft auch die Wertminderung sowie den Nutzungsausfall. Um die vollständige Regulierung des Schadens durchzusetzen, ist es erforderlich, ein Schadengutachten anfertigen zu lassen. Das Team von Reinert & Kollegen übernimmt nicht nur die rechtssichere Erstellung des Gutachtens, das den Haftpflichtschaden dokumentiert, sondern kalkuliert die Reparaturkosten und wickelt den Schaden mit der gegnerischen Versicherung ab. Dabei agieren wir völlig unabhängig von der Versicherung.
Beauftragen Sie die kompetenten Kfz-Gutachter aus unserem Team, wenn Sie folgende Serviceleistungen benötigen und Wert auf rechtssichere gutachterliche Leistungen legen:
Haftpflichtschaden
Fahrzeugbewertung
Kaskogutachten
Wertgutachten
Beweisgutachten
Rechnungsprüfung
Schadensgutachten oder doch Kurzgutachten?
Je umfangreicher ein Kfz-Schaden, umso aufwändiger das Gutachten: Wie sieht es aber bei Bagatellschäden aus?
Der Begriff „Bagatellschaden“ beziffert kleinere Schäden, die unterhalb der Bagatellschadensgrenze von 750 Euro liegen. Bis zu dieser Grenze lehnt die gegnerische Versicherung häufig die Übernahme von Gutachterkosten ab und erwartet stattdessen das Einreichen eines Kostenvoranschlags für die Reparatur durch eine Werkstatt. Von einem solchen vorhaben raten wir strikt ab. Denn ein Kostenvoranschlag hat für Sie keinen beweissichernden Charakter. Zudem ist es für Laien schwer bis unmöglich einzuschätzen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt – oder ob nicht doch ein umfangreiches Schadensgutachten notwendig ist.
100 % - - garantiert!
Überzeugende Gründe für eine gute Zusammenarbeit mit unserem Team – Reinert & Kollegen!
Geprüfte Kfz-Sachverständige / Kfz-Gutachter
Unser Gutachter Team ist geprüft und für Kfz aller Art bestens ausgebildet. Wir verfügen über die nötige Berufserfahrung um ein Gutachten kompetent sowie unabhängig bewerten zu können.
Freie & unabhäginge Schadenbeurteilung
Als freie und unabhängige Kfz-Gutachter arbeiten wir zu 100% in Ihrem Sinne und können somit eine sachgerechte und objektive Beurteilung garantieren. Nur so werden in einem Schadensgutachten auch alle relevanten Faktoren berücksichtigt.
Schneller vor-Ort Service
Wir sind für Sie da, wann und wo Sie uns für eine schnelle und unbürokratische Schadensabwicklung brauchen. Rufen Sie uns jetzt an und wenn möglich besichtigen wir Ihren Schaden noch am selben Tag!
Zuverlässige Erstellung des Gutachtens
Reinert & Kollegen ist Ihr zuverlässiger Partner wenn es um eine schnelle, kompetente & unbürokratische Abwicklung geht. Wir begutachten Schadensarten an allen Fahrzeugen und Fahrzeugtypen und erstellen ein fundiertes und aussagekräftiges Gutachten auf das Sie sich stützen können.
Über uns
Standorte in Baden-Württemberg
Egal ob Sie aus der Umgebung von Kirchheim unter Teck, Wendlingen am Neckar, Esslingen am Neckar, Plochingen, Waiblingen, Schorndorf, Göppingen, Filderstadt, Ostfildern, Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart, Fellbach, Böblingen, Sindelfingen, Nürtingen, Metzingen, Reutlingen, Tübingen, Ludwigsburg, Kornwestheim, Bietigheim-Bissingen, Schwäbisch Gmünd, Freudenstadt, Sulz am Neckar, Oberndorf am Neckar, Schramberg und Villingen-Schwenningen kommen, wir kümmern uns um die Begutachtung und Gutachtenerstellung.
Referenzen
Das sagen unsere Kunden!
Alle Bewertungen finden Sie unter: https://www.provenexpert.com/reinert-kollegen