Kurzgutachten
Ein Anruf genügt ...
Kurzgutachten
Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag hat ein Kurzgutachten einen beweissichernden Charakter und ist somit die bessere Wahl, um den Schaden zuverlässig festzustellen. Deswegen sollten Sie auch bei einem Bagatellschaden ein Kurzgutachten anfertigen lassen, um sich vor finanziellen Nachteilen bei der Schadensregulierung zu schützen.
Nutzen Sie den Service renommierter Kfz-Gutachter, um einen Schaden rechtssicher und vollumfänglich feststellen und dokumentieren zu lassen:
Anruf genügt – optimale Erreichbarkeit
Terminvergabe noch am gleichen Tag
100 % freie und unabhängige Gutachtenerstellung
Mobiler Service bei Ihnen vor Ort
Erleichterte Abwicklung
Viele Versicherungsgesellschaften empfehlen ihren Versicherten bei einem Bagatellschaden (Schadenshöhe unter 1.000 Euro), einen Kostenvoranschlag in der Reparaturwerkstatt erstellen zu lassen. Auf diese Weise soll die Schadenshöhe festgestellt werden. Bei Unfallschäden ist jedoch von dieser Praxis dringend abzuraten. Ein Kurzgutachten ist beweissichernd und sollte deshalb statt eines Kostenvoranschlags zur neutralen Feststellung der Schadenshöhe genutzt werden. Möchten Sie mehr über Ihre Rechte nach einem Unfall erfahren? Wir beraten Sie kompetent oder stellen den Kontakt zu zuverlässigen Anwälten für Verkehrsrecht her. Das gilt auch für den Fall, dass Sie eine Rechnungsprüfung nach einer Reparatur vornehmen lassen wollen.
Warum ist ein Kostenvoranschlag nicht ausreichend?
Mit einem Kostenvoranschlag werden die Kosten für Verschleißreparaturen, Wartungsarbeiten und andere Reparaturen von der Werkstatt geschätzt. Damit wird eine verbindliche Zusage für die Durchführung der Arbeiten zu einem vereinbaren Preis gegeben. Der Kostenvoranschlag bezieht sich also auf eine konkrete Werkstatt, die mit der Durchführung der Reparatur beauftragt wird. Ein derartiger Kostenvoranschlag hat keinen beweissichernden Charakter. Deshalb sollten Sie ein neutrales Kurzgutachten durchführen lassen. Unsere Kfz-Gutachter agieren vollkommen unabhängig und werden den Unfallschaden ohne die Verfolgung eigener Interessen feststellen und dokumentieren. Möchten Sie Reinert & Kollegen mit der Erstellung eines Kurzgutachtens beauftragen?
Im Folgenden bekommen Sie Ihren Anspruch in vollem Umfang nur erstattet, wenn eine vollständige Beweissicherung über den Schadenumfang und der Schadenhöhe stattgefunden hat. Als Geschädigter haben Sie im Kfz-Haftpflichtschaden das Recht, uns als freie und unabhängige Kfz-Sachverständige zu beauftragen. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Die Kostenvoranschlag FalleEin Kostenvoranschlag reicht bei der Schadenabwicklung nicht aus!
Kostenvoranschlag
Verrechnungssätze
Bilddokumentation
Serienausstattung
Sonderausstattung
Vorschäden
Wertminderung
Nutzungsausfall
Verkehrssicherheit
Reparaturausweitung
Kurzgutachten
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Ein Gutachten ist nie umsonst, aber meistens kostenlos!
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Unfallgutachten: Beauftragen Sie unabhängige Experten
Ein Unfallgutachten stellt die tatsächliche Schadenshöhe fest und bildet somit die Grundlage für die Regulierung des Schadens durch die Versicherung. Beauftragen Sie mit dieser Aufgabe einen unabhängigen Experten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Das Team aus dem Sachverständigenbüro Reinert & Kollegen ist darauf spezialisiert, gutachterliche Leistungen in ausgezeichneter Qualität zu erbringen und stellt Ihnen folgende Services zur Verfügung:
Haftpflichtschaden
Fahrzeugbewertung
Kaskogutachten
Wertgutachten
Beweisgutachten
Rechnungsprüfung
Weitere Dienstleistungen
Bagatellschaden
Bei einem Bagatellschaden haben Sie als Geschädigter aufgrund des Gebots der Schadensminderungspflicht keinen Anspruch auf ein ausführliches Unfallgutachten auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners. Ob es sich jedoch tatsächlich im vorliegenden Fall um einen Bagatellschaden handelt, kann nur ein unabhängiger Kfz-Gutachter feststellen, denn oft sind Unfallschäden nur mit erheblichem technischem Aufwand feststellbar. Je komplexer der Schaden ist, desto größer kann die Abweichung der Reparaturkosten vom Kostenvoranschlag sein.
Die meisten Versicherungen bezahlen deshalb ein Kurzgutachten, um nachträgliche Probleme und Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag, der lediglich Verrechnungssätze enthält, umfasst ein Kurzgutachten zusätzlich eine beweissichernde Bilddokumentation sowie die Informationen zur Serien- und Sonderausstattung. Kommt es zu einer juristischen Auseinandersetzung, reicht jedoch ein Kurzgutachten nicht aus. In diesen Fällen wird das Kurzgutachten durch unsere Sachverständigen zum vollwertigen Schadengutachten ausgeweitet.
Das Kurzgutachten umfasst mehr Informationen, beschreibt den Schadenshergang und nimmt die Fahrzeugdaten auf. Es ist jederzeit möglich, die Reparaturkosten anzupassen, wenn sich der Schaden als umfangreicher erweist. Die Kosten für das Kurzgutachten werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Sind Sie sich nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Schaden tatsächlich „nur“ um einen Bagatellschaden handelt? Nehmen Sie jetzt mit unserem Sachverständigenbüro Kontakt auf. Die Experten in unserem Team verfügen über das Fachwissen und die Erfahrung, um einzuschätzen, welche Art von Unfallgutachten angemessen ist.
Reinert & Kollegen Sachverständige
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Ausgezeichnete Fachkenntnisse
Unabhängige Gutachtenerstellung
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Experten für Verkehrsrecht im Team
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Geprüfte Kfz-Sachverständige / Kfz-Gutachter
Unser Gutachter Team ist geprüft und für Kfz aller Art bestens ausgebildet. Wir verfügen über die nötige Berufserfahrung um ein Gutachten kompetent sowie unabhängig bewerten zu können.
Freie & unabhäginge Schadenbeurteilung
Als freie und unabhängige Kfz-Gutachter arbeiten wir zu 100% in Ihrem Sinne und können somit eine sachgerechte und objektive Beurteilung garantieren. Nur so werden in einem Schadensgutachten auch alle relevanten Faktoren berücksichtigt.
Schneller vor-Ort Service
Wir sind für Sie da, wann und wo Sie uns für eine schnelle und unbürokratische Schadensabwicklung brauchen. Rufen Sie uns jetzt an und wenn möglich besichtigen wir Ihren Schaden noch am selben Tag!
Zuverlässige Erstellung des Gutachtens
Reinert & Kollegen ist Ihr zuverlässiger Partner wenn es um eine schnelle, kompetente & unbürokratische Abwicklung geht. Wir begutachten Schadensarten an allen Fahrzeugen und Fahrzeugtypen und erstellen ein fundiertes und aussagekräftiges Gutachten auf das Sie sich stützen können.
Über uns
Standorte in Baden-Württemberg
Egal ob Sie aus der Umgebung von Kirchheim unter Teck, Wendlingen am Neckar, Esslingen am Neckar, Plochingen, Waiblingen, Schorndorf, Göppingen, Filderstadt, Ostfildern, Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart, Fellbach, Böblingen, Sindelfingen, Nürtingen, Metzingen, Reutlingen, Tübingen, Ludwigsburg, Kornwestheim, Bietigheim-Bissingen, Schwäbisch Gmünd, Freudenstadt, Sulz am Neckar, Oberndorf am Neckar, Schramberg und Villingen-Schwenningen kommen, wir kümmern uns um die Begutachtung und Gutachtenerstellung.
Referenzen
Das sagen unsere Kunden!
Alle Bewertungen finden Sie unter: https://www.provenexpert.com/reinert-kollegen