Die clevere Schadenabwicklung fängt mit dem richtigen Kfz-Gutachter an!

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Ihr freier Sachverständiger bringt Klarheit

Sie haben Glück gehabt: Das auffahrende Fahrzeug hat bloß einen Blechschaden verursacht. Ärgerlich, dass die Werkstatt in Ihrem Fall von einem irreparablen Schaden spricht: Was ist zu tun? Der Sachverständige unterscheidet zwischen technischem und wirtschaftlichem Totalschaden. Wir sagen Ihnen, was es damit auf sich hat.

Es passiert schnell und ohne Vorwarnung. Sie bremsen, weil vor Ihnen die Ampel auf Rot schaltet. Ihr Hintermann ist leider weniger aufmerksam und kracht in Ihr Auto. Auch wenn sich der Schaden auf den ersten Blick in Grenzen hält, kann es sich trotzdem um einen Totalschaden handeln! Dabei ist Totalschaden aber nicht gleich Totalschaden, denn in einem der beiden Fälle kann der Wagen trotzdem noch fahrtüchtig sein.

Der technische Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt immer dann vor, wenn das verunfallte Auto aufgrund großer Beschädigungen nicht mehr instandgesetzt werden kann. Diese Art des Totalschadens ist keine wirtschaftliche, sondern eine rein technische Angelegenheit. Wenn Ihr Auto nach einem Unfall auf dem Dach gelandet ist, den Motorblock verloren hat und beide Achsen gebrochen sind, kann auch die versierteste Werkstatt nichts mehr retten. Dies ist natürlich ein überspitzter Extremfall, aber auch bei vermeintlich kleineren Unfällen kann es aus technischer Sicht dazu kommen, dass ein Schaden nicht mehr reparabel ist. Bei einem technischen Totalschaden wird der Restwert des Fahrzeugs seitens des Sachverständigen ermittelt.

Der wirtschaftliche Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Kosten für die Reparaturen den Wert des Fahrzeugs vor dem Schadensereignis übersteigen. Die Werkstatt Ihres Vertrauens könnte in diesem Fall eine Instandsetzung durchaus durchführen – allerdings wäre dies unwirtschaftlich. Wird an Ihrem 15 Jahre alten Auto mit einem Wert von 2000 Euro ein Schaden verursacht, dessen Reparatur 3000 Euro kosten würde, liegt also ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Wie stellt man einen wirtschaftlichen Totalschaden fest?

Ein Sachverständiger übernimmt bei einem vermuteten wirtschaftlichen Totalschaden die Begutachtung des Fahrzeugs. Es geht hier um die Frage, was das Auto überhaupt noch wert ist und was es kosten würde, ein entsprechend gleichwertiges Fahrzeug neu zu beschaffen. Relevant ist hier der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, der aufzuwenden ist, um ein Fahrzeug in dem Wert zu beschaffen, den das alte Auto zum Zeitpunkt des Unfalls hatte. Ebenfalls wichtig ist der Restwert, also der Wert des verunfallten Autos ohne Reparatur. Gerade um den Restwert eines Autos gibt es immer wieder Streit, denn je höher dieser Wert ist, desto günstiger wird es für die Versicherung Ihres Unfallgegners!

Benötigen Sie ein verlässliches Schadensgutachten oder wollen Sie den Wert Ihres Autos ermitteln? Dann nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf, denn auf Kfz-Gutachten aller Art sind wir seit jeher spezialisiert.

Ihr Experte für UnfallschädenRufen Sie uns jetzt an!