Natürlich wünschen wir Ihnen in erster Linie immer gute, angenehme und vor allem sichere Fahrt. Sollte es dennoch mal zu einem Unfall kommen, so haben Sie hier einen kleinen Leitfaden an der Hand, welchen Sie sich herunterladen können und in Ihr Fahrzeug legen können.
Download
Leitfaden – Unfallhilfe fürs Handschuhfach
Vorgehensweise bei einem Unfall:
Ziehen Sie sich unverzüglich eine Warnweste an und verschaffen Sie sich einen Überblick über die entstandene und aktuelle Situation.
Auf Landstraßen stellen Sie das Warndreieck mindestens 100 Meter (Autobahnen 150 Meter) vor der Unfallstelle in der Richtung auf, aus dem der nachfolgende Verkehr gewarnt werden soll. Bewegen Sie sich unbedingt am äußersten Fahrbahnrand zu der von Ihnen gewählten Position hin.
Leisten Sie, wenn notwendig, erste Hilfe.
Setzen Sie einen Notruf ab, wenn Personen verletzt worden sind oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Generell kann über die 110 auch ein Rettungsdienst angefordert werden.
Am Unfallort sollten sämtliche Beweise gesichert werden, wenn dies die körperliche Verfassung zulässt.
Notieren Sie die Namen und Kontaktdaten der Unfallgegner. Es sollte auch der Führerschein und Fahrzeugschein eingesehen werden.
Für die spätere Schadenabwicklung wäre es wichtig, wenn Sie den Namen der gegnerischen Versicherung kennen oder eine Versicherungsscheinnummer vom Unfallgegner erhalten.
Es sollten alle Kennzeichen die sich am Unfallort beteiligten Fahrzeuge (Unfallbeteiligte oder Zeugen) notiert werden.
Nehmen Sie Ihr Handy zur Hand und fotografieren die Unfallstelle aus sämtlichen Richtungen, ohne jedoch den anderen Verkehr oder sich selbst zu gefährden.
Eine Unfallskizze ist immer hilfreich und essenziell. Zeichnen Sie eine grobe Perspektive vom Unfallhergang.
Sollten ausgetretene Flüssigkeiten und oder Bremsspuren erkennbar sein, so halten Sie diese ebenfalls auf Ihrem Handy fest.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, dass wir für Sie diese Aufgaben als Kfz-Gutachter übernehmen, wenn Sie uns unmittelbar nach eintritt des Schadenfalls anrufen. Wir leiten Sie auch telefonisch an, was, wie, wo und wann gemacht werden muss. Speichern Sie dazu einfach unsere Rufnummer in Ihr Telefon damit nichts schiefen gehen kann.
Dieses Recht steht Ihnen zu:
Für die Kosten eines Gutachters, muss die eintretende gegnerische Versicherung aufkommen! Sie sind in gar keinem Fall dazu verpflichtet, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung anzunehmen und zu akzeptieren!
Von einem dieser Angebote raten wir strikt davon ab, da hier ein Interessenkonflikt zwischen dem Gutachter und der Versicherung besteht. Ein Gutachter, welcher für die Versicherung arbeitet, wird Ihnen nie Ihren Anspruch zu 100 % richtig kalkulieren für die er das Gutachten erstellt.